3. Juli 2026 | 13:02 Uhr
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Mailen

Zwangsübernachtung in LH-Fliegern ohne juristische Folgen

Die Zwangsübernachtung von rund 600 Passagieren in Flugzeugen der Lufthansa am Münchner Flughafen hat kein strafrechtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, da es keine ausreichenden Hinweise auf Straftaten gegeben habe. Im Februar hatten gut 600 Passagiere in sechs Flugzeugen ausharren müssen, nachdem starker Schneefall die Starts verhinderte und keine Busfahrer verfügbar waren, um die Gäste ins Terminal zurückzubringen. Lufthansa bot allen Betroffenen später freiwillig Entschädigungen an, obwohl laut EU-Fluggastrechteverordnung bei wetterbedingten Verzögerungen kein Anspruch bestehe. Aero

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