Der Europäische Gerichtshof (Foto) hat die Rechte von Flugreisenden bei Annullierungen konkretisiert. Wird ein Flug gestrichen, müssen Airlines nicht nur den Ticketpreis, sondern auch die bei der Buchung über ein Online-Portal gezahlte Provision erstatten. Das gilt selbst dann, wenn die Fluggesellschaft nach eigenen Angaben keine Kenntnis von der Höhe dieser Gebühr hatte.