Der Bundesgerichtshof hält in einem aktuellen Urteil an der Pflicht zur Rückkehr an den Ausgangsort für Mietwagen mit Chauffeur fest. Für Uber, dessen Dienste in diese Sparte fallen ist das ein Rückschlag, für Kunden dürfte die Regel eher rätselhaft bleiben. Ein Kommentar im Redaktionsnetzwerk Deutschland nennt sie ein "wirkungsloses Relikt" und fordert stattdessen gleiche Regeln für Taxis, Uber und andere Fahrdienste. BGH, Tagesschau, RND