Was müssen Hoteliers bei der TV-Versorgung ihrer Gäste beachten? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München bringt Klarheit: Wer frei empfangbare Programme über eine hoteleigene Kabelanlage weiterleitet, benötigt dafür Nutzungsrechte. Eine Gema-Lizenz kann diese unter Umständen abdecken. Hoteliers sollten daher prüfen, ob ihre Gema-Lizenz die konkrete Kabelweitersendung umfasst und für alle genutzten Bereiche gilt. Wichtig ist zudem: Empfangsgerät, Signalweiterleitung und Nutzungsart müssen vom Lizenzumfang erfasst sein. Tophotel