Gericht spricht Abmahner R & S touristische Tätigkeit ab
Das Landgericht Frankfurt entschied in einem Verfahren zwischen einem Reisebüro und dem Abmahner Reisen & Schlafen, dass zwischen beiden Unternehmen kein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Deshalb sei das Unternehmen nicht befugt, Reisebüros abzumahnen, so die Richter.
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Passagiere dürfen selbst entscheiden, ob sie Trinkgeld zahlen oder nicht. Das Urteil des OLG Koblenz ist rechtskräftig.
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Wie das Fachblatt "Travel Talk" berichtet, ging es am Freitag vor dem Frankfurter Landgericht um eine Abmahnung, die der Reisebüroinhaber Hubert Wendt von Reisen & Schlafen erhalten hatte. Wendt hatte demnach vergessen, auf seiner Homepage einen Link zur EU-Streitbeilegungsplattform zu setzen. Für diesen Fehler stellte ihm Reisen & Schlafen 577 Euro in Rechnung. Der Reisebüro-Besitzer weigerte sich, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen; Reisen & Schlafen zog daraufhin vor Gericht und scheiterte dort.
Laut "Travel Talk" hatte der Rechtsanwalt des Unternehmens erklärt, dass sich Reisen & Schlafen bereits seit längerem in der Vorbereitung für einen Markteintritt befinde und Reisen anbiete. Konkretes konnte er dazu jedoch nicht vorlegen. Deshalb sah das Gericht ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den beiden Kontrahenten nicht als gegeben an. Ein solches ist aber erforderlich, um per Abmahnung gegen datenschutzrechtliche Fehler vorgehen zu können.
Das Urteil könnte dem Geschäftsmodell von Reisen & Schlafen, das ganz offensichtlich in massenhaften Abmahnungen gegen Reisebüros besteht, nun ein Ende bereiten. Laut "Travel Talk" hat Reisebüroinhaber Wendt in Hamburg eine so genannte "negative Feststellungsklage" angestrengt. Dieses Verfahren dreht sich ausschließlich um die Frage des Wettbewerbsverhältnisses. Es hatte vertagt werden müssen, bis die Abmahnungsklage in Frankfurt entschieden war.