Entschädigung bei Pilotenstreik möglich
Das Landgericht Frankfurt hat dem Kläger gegen eine "Airline mit Sitz in Irland" eine Entschädigung zugesprochen, weil Letztere im konkreten Fall nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hatte, um eine Flugannullierung zu vermeiden. Hierzu zähle auch der Versuch, verfügbare Flugzeuge anderer Gesellschaften zu chartern. Business-Travel