29. Juli 2020 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Schadensersatz bei falscher Aufteilung der gebuchten Suite

Icon Recht

Wer eine Hotelsuite mit separatem Schlafraum bucht, hat auch Anspruch darauf. Ist das Zimmer ein kombiniertes Wohn- und Schlafzimmer, liegt ein Reisemangel vor und Pauschalurlauber können sich einen Teil des Geldes zurückholen. Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt fehlten in dem verhandelten Fall eines Mallorca-Urlaubers nicht nur Schlafmöglichkeiten, sondern auch Rückzugsmöglichkeiten. Hogapage

Anzeige Reise vor9