Schadensersatz bei falscher Aufteilung der gebuchten Suite
Wer eine Hotelsuite mit separatem Schlafraum bucht, hat auch Anspruch darauf. Ist das Zimmer ein kombiniertes Wohn- und Schlafzimmer, liegt ein Reisemangel vor und Pauschalurlauber können sich einen Teil des Geldes zurückholen. Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt fehlten in dem verhandelten Fall eines Mallorca-Urlaubers nicht nur Schlafmöglichkeiten, sondern auch Rückzugsmöglichkeiten. Hogapage