8. Dezember 2025 | 16:00 Uhr
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Gericht stoppt Eurowings-Werbung zu CO2-Kompensation

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Eurowings untersagt, bei Flugbuchungen mit einem CO2-Ausgleich zu werben, wenn der Eindruck vollständiger Klimaneutralität entsteht. Die Richter sahen Verbraucher durch Formulierungen wie "Die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt" in die Irre geführt. Die Werbung für nachhaltige Kraftstoffe beanstandete das Gericht dagegen nicht.

Icon Recht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Teile der Klimaschutz-Werbung von Eurowings für unzulässig erklärt. Der 20. Zivilsenat entschied, dass der Hinweis auf die Möglichkeit, CO2-Emissionen im Rahmen der Buchung für neun Euro zu kompensieren, bei vielen Verbrauchern die Fehlvorstellung erzeuge, klimaneutral zu reisen. Die Angaben seien zwar sachlich richtig, führten aber zu einem falschen Eindruck über die Gesamtwirkung der Zahlung.

Fehlvorstellung über Klimaneutralität

Die Richter verwiesen darauf, dass beim Fliegen neben CO2 weitere klimaschädliche Emissionen entstünden. Deren Bedeutung sei nicht allgemein bekannt. Da die Begriffe "CO2-neutral" und "klimaneutral" im Sprachgebrauch häufig gleichgesetzt würden, gingen viele Kunden davon aus, sämtliche Emissionen würden ausgeglichen. Die Formulierung "Die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt" verstärke diese Erwartung.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Eurowings wegen irreführender Angaben verklagt. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage zunächst abgewiesen. Die Berufung hatte nun teilweise Erfolg.

Hinweis auf begrenzte Wirkung zumutbar

Nach Auffassung des Senats wäre ein klarer Hinweis zum Anteil der tatsächlich kompensierten Emissionen ohne Weiteres möglich gewesen. Umweltbezogene Aussagen hätten eine große Bedeutung, entsprechend sei die Relevanz der Irreführung offensichtlich. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Eurowings kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Der Senat verwies zugleich darauf, dass die angegriffene Werbung aufgrund neuer EU-Vorgaben gegen Greenwashing ab September 2026 ohnehin unzulässig wäre. Aussagen zur Neutralisierung oder zum Ausgleich von Treibhausgasen durch finanzielle Beiträge sollen dann generell verboten sein.

Die Aussagen zu Sustainable Aviation Fuel beanstandete das Gericht nicht. Eurowings habe zutreffend erläutert, dass der CO2-Ausstoß im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen um mindestens 80 Prozent sinke, jedoch nicht emissionsfrei sei. Der Begriff "nachhaltig" stelle in diesem Kontext ein Werturteil dar und sei nicht mit "klimaneutral" gleichzusetzen.

Airline reagiert bereits

Eurowings kündigte an, das Urteil zu prüfen. Die Airline verwies darauf, dass sich die Entscheidung auf eine frühere Version der Website aus 2023 beziehe und dass die Kommunikation fortlaufend angepasst werde. Auch arbeite man mit EU-Behörden an klareren Angaben zu CO2-Beiträgen.

Anfang November hatten Eurowings und 20 weitere europäische Airlines zugesagt, künftig auf mutmaßlich irreführende Nachhaltigkeitsaussagen zu verzichten. Die EU-Kommission hatte kritisiert, solche Formulierungen erweckten den Eindruck, ein Flug werde durch Kompensationszahlungen klimaneutral.

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