Wenn keine Person zum Aufräumen und Säubern von Orten wie der Teeküche angestellt ist, könnte der Arbeitgeber per Weisungsrecht die Mitarbeiter zum Saubermachen verdonnern. Der Haken dabei: Keine Arbeit unterhalb der Qualifizierung des Mitarbeiters. Bleibt dem Chef also nur, klare Regeln für die Küchennutzung aufzustellen, denn aufgrund arbeitsrechtlicher Nebenpflicht sind die Mitarbeiter zur Sauberkeit verpflichtet. Unternehmer