21. Januar 2023 | 07:00 Uhr
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Wie man als Privatverkäufer Haftungsansprüche ausschließt

Jeder verkauft mal etwas im Netz, ob bei Ebay oder Etsy. Ein weit verbreiteter Irrtum sei, dass private Anbieter nicht für ihre Ware einstehen müssten, darauf weist Stiftung Warentest hin. Alle Angaben zum angebotenen Artikel müssen korrekt sein, etwaige Schäden genau genannt werden. Mit dem Satz "Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus" schützen sich Verkäufer vor Umtausch oder Rücknahme, sofern die Beschreibung des Artikels der Wahrheit entspricht. Spiegel

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