12. August 2022 | 10:06 Uhr
Teilen
Mailen

Ticketvermittler haften nicht für abgesagte Events

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Rechtsstreit, um in der Pandemie gestrichene Konzerte, dem Portal Eventim Recht gegeben. Eine Käuferin von Konzertkarten im Wert von 300 Euro wollte nach der Absage keinen Gutschein akzeptieren und forderte ihr Geld vom Vermittler zurück. Der haftet aber laut BGH-Urteil nicht für die Durchführung der Veranstaltung. Eventim hat seinen Teil des Vertrags erfüllt, sobald er dem Kunden die Eintrittskarten übergibt. Ansprüche gebe es nur gegen den Veranstalter, so die Richter. FAZ

Anzeige Reise vor9