19. März 2021 | 07:00 Uhr
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Überbrückungshilfe gibt es auch für Investitionen

Der Backoffice-Dienstleister Travel Agency Accounting (TAA) weist auf Besonderheiten der Überbrückungshilfe III hin. TAA-Experte Sören Schlosser erklärt, dass Reisebüros etwa für den Aufbau eines Online-Shops Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro erhalten können. Auch Investitionen in Hygienekonzepte bis hin zu Schutzmasken würden staatlich unterstützt.

Geld Euroscheine iStock Delpixart

Mit der dritten Auflage des Überbrückungsgeldes sind laut TAA höhere Auszahlungsbeträge möglich, Deckungslücken klaffen aber weiter

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Reisebüros haben mit der Überbrückungshilfe III die Option, höhere Fixkostenzuschüsse und Förderbeträge in Anspruch zu nehmen, als dies noch bei der Überbrückungshilfe II möglich war. Darauf weist Backoffice-Spezialist TAA hin. So könnten Reisebürounternehmer ihre monatlichen Deckungslücken verkleinern.

Da auch bestimmte Investitionen zum Neustart der Branche gefördert würden, sei es für die Reisebüros empfehlenswert, sich mit allen Optionen vertraut zu machen. Hier eine Aufstellung von TAA mit den für den Reisevertrieb wichtigen Neuerungen bei der Überbrückungshilfe III:

Anhebung des maximalen Förderbetrages pro Monat auf 1,5 Millionen Euro: Davon können laut der TAA große Reisebüros profitieren, für die etwa bei der Überbrückungshilfe II die maximal möglichen 50.000 Euro monatlich zu gering waren. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu drei Millionen Euro pro Monat geltend machen.

Digitalisierung: Reisebüros, die innerhalb des Förderzeitraums in Lösungen wie den Aufbau eines Online-Shops investieren, können einmalig bis zu 20.000 Euro erstattet bekommen, bezogen auf 90 Prozent der gesamten Investitionssumme.

Neustartkampagne: Wer mit einer Werbekampagne zum Neustart des Reisens die Buchungen ankurbelt, kann ebenfalls auf staatliche Unterstützung hoffen. Die Höhe der maximalen Förderung ist unter anderem von den Ausgaben des Reisebüros für ähnliche Maßnahmen im Jahr 2019 abhängig.

Corona-konforme Umbaumaßnahmen: Monatlich bis zu 20.000 Euro können Reisebüros erhalten, die ihre Räumlichkeiten unter anderem so umbauen, dass diese den neuen Abstands- und Hygieneregeln entsprechen. Für den aktuellen Förderzeitraum (November 2020 bis Juni 2021) ist insgesamt eine Förderhöhe von 160.000 Euro möglich. Dabei ist aber wichtig zu beachten: Die ansatzfähigen Beträge dürfen im monatlichen Kontext nicht die 20.000 Euro Förderung überschreiten.

Hygienekonzept: Investitionen zu mehr Hygiene in den Reisebüros, wie beispielsweise in Desinfektionsspender, Maskenspender, Luftfilteranlage und UVC-Lampen, werden ebenfalls unterstützt. Auch der Kauf von Schutzmasken kann hier mit angesetzt werden.

Wie schon ihre beiden Vorgänger muss auch die Überbrückungshilfe III von einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Rechtsanwalt beantragt werden.

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