6. Mai 2026 | 07:00 Uhr
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Hoch die Tassen, bis zum nächsten Flieger

Ein Gläschen Alkohol kann die Stimmung heben und lange Wartezeiten nach Flugausfall gefühlt verkürzen. So sahen das auch Kölner Richter, die entschieden haben, das Airlines auch für alkoholische Getränke aufkommen müssen. Das Amtsgericht Köln sprach einer festsitzenden Familie die Erstattung von Bier, Radler und Wein zu, die während zweier Tage bis zum Ersatzflug konsumiert wurden. Laut Urteil muss die Airline aber nicht für den konsumierten Kräuterschnaps zahlen, da hört der Spaß wohl auf. Airliners

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