28. März 2019 | 08:00 Uhr
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"Bombiger Urlaub"

Mit was sich Gerichte so alles beschäftigen müssen, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf. Da blieb ein Fluggast am Gate stehen, weil er auf die Frage nach dem Zweck seiner Florida-Reise angab, einen "bombigen Urlaub" zu erwarten. Der Mann klagte und bekam Recht sowie 1.400 Euro Entschädigung zugesprochen. Reiserecht Fuehrich

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