Zerbrechen Flaschen im Koffer, muss die Airline keinen Schad
Zerbrechen Flaschen im Koffer, muss die Airline keinen Schadenersatz zahlen: Ein Passagier reiste von Rom nach Frankfurt, sein Gepäck kam aber nicht an. Es wurde in Italien am Flughafen vernichtet, weil darin enthaltene Flaschen zu Bruch gingen, das Gepäckstück übel roch und Flüssigkeit auslief. Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Fluggesellschaft für diesen Schaden nicht aufkommen muss. hna.de