26. Februar 2019 | 10:00 Uhr
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Schadenersatz für Flugausfälle nach Streikabsage

Eine Airline muss zahlen, wenn sie einen Flug annulliert, obwohl ein angekündigter Ausstand abgesagt wurde. Das hat das Amtsgericht König Wusterhausen im Fall eines gestrichenen Fluges von Berlin nach Neapel entschieden. Ein Streik sei zwar ein außergewöhnlicher Umstand, allerdings hätte die Airline den Flug doch anbieten können. Der geplante Fluglotsen-Streik wurde am Vorabend abgesagt. Airliners

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