22. Februar 2019 | 10:00 Uhr
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Mailen

Airlines müssen bei Falschbuchung entschädigen

Verweigern Airlines die Mitnahme von Passagieren, weil der Reisevermittler falsche Flüge gebucht hat, müssen Fluggesellschaften trotzdem die Reisenden für die verweigerte Beförderung entschädigen. Sie können dann wiederum den Mittler in Regress nehmen, urteilt das Amtsgericht Hamburg. Airliners

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