Wer kostenlos fliegt, hat keinen
Wer kostenlos fliegt, hat keinen Anspruch auf Entschädigung: Eine Familie verlangte auch für die einjährige Tochter einen Ausgleich, weil sich der Rückflug von Mallorca um sechs Stunden verzögert hatte. Doch im Falle des Kindes greifen die EU-Fluggastrechte nicht, weil die Tochter kostenlos flog und keinen eigenen Sitzplatz hatte. t-online.de