19. Mai 2014 | 15:18 Uhr
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Wer kostenlos fliegt, hat keinen

Wer kostenlos fliegt, hat keinen Anspruch auf Entschädigung: Eine Familie verlangte auch für die einjährige Tochter einen Ausgleich, weil sich der Rückflug von Mallorca um sechs Stunden verzögert hatte. Doch im Falle des Kindes greifen die EU-Fluggastrechte nicht, weil die Tochter kostenlos flog und keinen eigenen Sitzplatz hatte.  t-online.de 

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