Wenn der Koffer nicht ankommt
Betroffene Kunden sollten direkt am Zielflughafen eine Schadensanzeige stellen. Denn wenn die fehlt, kann es Probleme geben, den Verlust zu beweisen. Für die Anzeige am Lost-and-Found-Schalter benötigen Reisende Ticket, Bordkarte und den Aufkleber mit der Registriernummer des Gepäcks. Egal ob der Koffer wieder auftaucht oder verschollen bleibt, in beiden Fällen können Reisende Schadenersatz fordern. Es gilt eine 21-Tage-Frist. Wichtig ist es zudem, alle Käufe zu dokumentieren. N-TV