31. Juli 2017 | 11:00 Uhr
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Mailen

Vorverlegung ist ein Stornogrund bei Familien

Ein Abflug um 5:45 Uhr morgens statt wie gebucht um 16 Uhr am Nachmittag berechtigt den Kunden zur kostenfreien Stornierung seiner Pauschalreise – zumindest wenn wie in diesem Fall ein Vater mit einem dreijährigen Kind betroffen ist. Zu diesem Urteil kommt das Amtsgericht Fürth. Der Veranstalter verzichtet auf eine Berufung. BR