Vorverlegung ist ein Stornogrund bei Familien
Ein Abflug um 5:45 Uhr morgens statt wie gebucht um 16 Uhr am Nachmittag berechtigt den Kunden zur kostenfreien Stornierung seiner Pauschalreise – zumindest wenn wie in diesem Fall ein Vater mit einem dreijährigen Kind betroffen ist. Zu diesem Urteil kommt das Amtsgericht Fürth. Der Veranstalter verzichtet auf eine Berufung. BR