13. Januar 2023 | 17:42 Uhr
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Viel Kritik am EuGH-Urteil zur Veranstalter-Haftung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem jüngsten Corona-Urteil die Haftung von Reiseveranstaltern erweitert. Demnach spielt es für die Vertragswidrigkeit keine Rolle, wer diese verschuldet hat; ein Veranstalter haftet auch dann, wenn ein außergewöhnlicher Umstand wie eine Pandemie vorliegt. Daran hagelt es aus der Reisebranche Kritik.

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Selbst Boulevard-Medien wie die BZ schrieben von einem "Hammer-Urteil". "Geld zurück, wenn Corona den Urlaub verdirbt", titelte das Blatt. Vom DRV kam eine schnelle Reaktion: "Die deutsche Reisewirtschaft hält die Entscheidung für nicht sachgerecht, sondern für lebensfremd. In der Ausnahmesituation einer Pandemie können allgemeine Lebensrisiken nicht weitgehend an Reiseanbieter ausgelagert werden", heißt es in einer Stellungnahme.

Kein "allgemeines Lebensrisiko"

Der jurist Hans-Josef Vogel sagte dem Fachportal FVW, in dem Urteil drücke sich "eine klare Absage an den oft bemühten Begriff des 'allgemeinen Lebensrisikos' als haftungsbegrenzender Umstand" aus. Ansprüche des Reisenden seien damit, sofern es nicht um Schadensersatz gehe, unabhängig von einem Verschulden des Reiseveranstalters. 

Auch wenn weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz wegen des Mangels vorlägen, hafte der Anbieter und müsse sich damit eine Minderung des Reisepreises. Dies gelte auch bei "unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen".

Strände gesperrt und frühere Rückreise

In dem konkreten Fall hatten Urlauber gegen FTI auf eine Rückerstattung geklagt, die eine zweiwöchige Pauschalreise im März 2020 nach Gran Canaria gebucht hatten. Am 15. März, zwei Tage nach ihrer Ankunft, wurden auf den Kanaren die Corona-Regeln verschärft. Die Behörden sperrten die Strände, der Zugang zu Liegen und Pools wurde verboten, das Animationsprogramm eingestellt und es galt eine Ausgangssperre.

Die Urlauber durften ihr Zimmer nur noch für die Mahlzeiten verlassen. Am 18. März wurde den Reisenden mitgeteilt, dass sie sich bereithalten sollten, die Insel jederzeit zu verlassen, am übernächsten Tag mussten sie nach Deutschland zurückkehren.

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