11. Oktober 2017 | 11:00 Uhr
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Subcharter verärgern Passagiere

Kunden akzeptieren zwar Kooperationen wie Linienflüge von Allianzen unter gemeinsamen Flugnummern. Nachträglich angekündigte Änderungen und der Einsatz unbekannter kleiner Charterflieger schmecken allerdings nicht jedem. Juristisch ist die Sache klar: Der Wechsel der Fluggesellschaft stellt nur dann einen Mangel dar, wenn eine konkrete Airline im Katalog, Vertrag, der Werbung oder auf der Webseite als zugesichert gelten kann. Die Image-Folgen solcher Subcharter sind eine andere Sache. Stuttgarter Zeitung

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