3. Juli 2014 | 18:49 Uhr
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Mailen

Storniert ein Passagier, müssen Airlines Teile des Flugprei

Storniert ein Passagier, müssen Airlines Teile des Flugpreises erstatten: Das betrifft nicht nur Steuern und Gebühren und gilt selbst dann, wenn es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen wurde. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet darzulegen, ob und zu welchem Preis sie ein storniertes Ticket weiterverkaufen konnte. touristik-aktuell.de