5. April 2019 | 07:00 Uhr
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Schraube auf dem Rollfeld ist "außergewöhnlicher Umstand"

Wenn ein Flugzeugreifen beschädigt wird, weil eine Schraube auf der Landebahn liegt und sich dadurch der Flug verspätet, können Passagiere nicht automatisch mit einer Ausgleichszahlung rechnen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und gibt den Fall eines Germanwings-Klägers zurück an das Landgericht Köln. Die Richter müssen nun klären, ob die Airline sich ausreichend um Schadensbegrenzung bemüht hat. Airliners

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