Ryanair muss sich an deutsches Recht halten
Die Airline darf bei Flugbuchungen in Deutschland nicht per Vertragsklausel den Gerichtsstand in Irland festlegen, entschied das Amtsgericht Nürnberg. Im vorliegenden Fall hatte ein Passagier seinen Anspruch auf Ausgleichszahlung an ein Fluggastportal abgetreten. Ryanair wollte das unter Verweis auf ihre irischen AGB nicht akzeptieren, die eine Weitergabe des Rechtsanspruchs nicht zulassen. Airliners