6. November 2025 | 12:54 Uhr
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Reiseversicherungen dürfen Pandemien weiter ausschließen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Reiseversicherungen Pandemieschäden in ihren Klauseln ausschließen dürfen. Im Fall einer Jahresreiseversicherung hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband wegen der Formulierung gegen den Ausschluss von Schäden durch Pandemien geklagt. Der BGH wies die Klage ab und begründete das Urteil damit, dass die Klausel für den Durchschnittsverbraucher verständlich sei.

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Im Streit um die Ausschlussklausel für Pandemieschäden in Reiseversicherungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung zugunsten der Versicherungsunternehmen getroffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Jahresreiseversicherung geklagt. Diese schließt Schäden, die durch Pandemien verursacht werden, von den Versicherungsleistungen aus. Der VZBV hielt die Formulierung für zu unklar und intransparent.

Der Fall vor dem BGH

Die Klägerin hatte eine Jahresreiseversicherung abgeschlossen, die eine Vielzahl von Leistungen wie Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung und Gepäckversicherung umfasst. Die Versicherung enthielt jedoch eine Klausel, die Schäden durch Pandemien ausschließt. Das bedeutet, dass Versicherte, die während einer Pandemie in ein Land reisen und dort einen Schaden erleiden, keine Entschädigung erhalten. Die Verbraucherzentrale sah die Kunden durch diese Regelung benachteiligt und ging durch die Instanzen bis zum BGH.

BGH-Urteil: Der Ausschluss bleibt gültig

Der Bundesgerichtshof wies die Klage der Verbraucherzentrale nun ab. Die Richter argumentierten, dass die Klausel für den "durchschnittlichen Verbraucher" durchaus verständlich sei. In der Urteilsbegründung stellte der BGH fest, dass der Begriff "Pandemie" im alltäglichen Sprachgebrauch klar definiert sei. Die Klausel beziehe sich auf eine "länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit", was den allgemeinen Erwartungen und dem Verständnis der meisten Versicherten entspreche. Der BGH zog dabei Parallelen zu anderen Ausschlussgründen in den Versicherungsbedingungen, die sich auf "Großschadensereignisse" beziehen, bei denen das Risiko für die Versicherung zu hoch ist.

"Die Formulierung ist eindeutig genug, um nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung der Versicherten zu führen", so das Gericht in seiner Begründung. Das bedeutet: Auch künftig können Reiseversicherungen Pandemien von ihrer Deckung ausschließen.

Christian Schmicke

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