Kein Schadensersatz wegen Schnarchern im Hotel
Pauschalurlauber können zwar den Reisepreis mindern, wenn ihr Zimmer nicht der gebuchten Unterkunft entspricht, weitere Ansprüche aus Frust haben sie aber nicht. Das entschied das Amtsgericht Hannover im Fall eines Ehepaars. Dieses hatte ein Doppelzimmer und ein Apartment gebucht. Vor Ort stand aber nur ein Zimmer mit Couch bereit, das es mit der schnarchenden Oma teilen musste. Tageskarte