Frankfurter Landgericht stärkt Rechte von Pauschalreisenden
Wenn der Strand wegen Fluglärms ab 6 Uhr morgens nicht nutzbar ist und das W-Lan nur sporadisch funktioniert, haben Kunden das Recht auf Entschädigung. Vor allem in einem Luxusurlaub, wie in dem hier verhandelten Fall eines Fünf-Sterne-Resorts auf den Malediven, könne man Ruhe und gute Infrastruktur erwarten. Dem Kläger wurde eine hohe Preisminderung zugesprochen. Schweriner Volkszeitung