Flugverlegung in die Nacht ist nicht erlaubt
Ein Veranstalter hatte den Rückflug einer Pauschalreise von 14.30 Uhr in die Nacht auf 3.50 Uhr vorverlegt. Dagegen klagten Urlauber und bekamen vor dem Amtsgericht Köln Recht. Sie erhalten nun die Rückzahlung der Anzahlung, die Erstattung einer Versicherungsprämie und eine Entschädigung. FVW