12. Oktober 2016 | 11:00 Uhr
Teilen
Mailen

Flightright wirft Ryanair Tricksereien vor

Die Airline informierte das Potsdamer Start-up über eine Passage in den AGB, die es Passagieren verbietet, ihre Forderungen an Dritte abzutreten. Flightright behauptet, dieser Passus sei mehrmals auf verschiedene Termine rückdatiert worden. Es geht grundsätzlich um die Frage, ob es rechtens ist, den Forderungsabtritt per AGB zu untersagen. Die Parteien streiten vor Gericht darüber. Gründerszene