Flightright wirft Ryanair Tricksereien vor
Die Airline informierte das Potsdamer Start-up über eine Passage in den AGB, die es Passagieren verbietet, ihre Forderungen an Dritte abzutreten. Flightright behauptet, dieser Passus sei mehrmals auf verschiedene Termine rückdatiert worden. Es geht grundsätzlich um die Frage, ob es rechtens ist, den Forderungsabtritt per AGB zu untersagen. Die Parteien streiten vor Gericht darüber. Gründerszene