FTI
8. August 2019 | 07:00 Uhr
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Fährtransfer bei Unwetter kann ein Reisemangel sein

Wenn die Abreise zum traumatischen Erlebnis wird, dann haftet der Veranstalter. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger eine Pauschal­reise für zwei auf die Malediven gebucht. Beim Transfer für den Rückflug geriet die Fähre in Seenot und musste abgeschleppt werden. Die Heimreise erfolgte einen Tag später.

Justitia

Passagiere dürfen selbst entscheiden, ob sie Trinkgeld zahlen oder nicht. Das Urteil des OLG Koblenz ist rechtskräftig.

Der Kläger bekam vom Landgericht Köln die Erstattung des vollen Reisepreises plus Schmerzensgeld zugesprochen. Zur Begründung des Urteils gaben die Richter laut "Frankfurter Rundschau" an, dass der Veranstalter eine Sturmwarnung ignoriert hatte. Demnach hätte die Rückreise um einen Tag verschoben werden müssen, was nach dem Notfall auf See dann auch geschah. Zudem erlitt die Frau eine posttraumatische Belastungsstörung, die behandelt werden musste.

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