Entschädigung bei Verspätung wegen Nachtflugverbot
Es handele sich dabei nicht um einen außergewöhnlichen Umstand, betont der Reiserechtsexperte Paul Degott. "Wenn eine Airline Probleme im Flugablauf hat, muss sie auch für die Folgen geradestehen", erklärt der Jurist. Daher stehe betroffenen Reisenden in der Regel eine Entschädigung zu. Entscheidend sei, wann der Passagier sein Endziel erreiche. Airliners