21. Oktober 2016 | 11:00 Uhr
Teilen
Mailen

Enteisung ist kein außergewöhnlicher Umstand

Sie gehört zu den normalen Pflichten einer Airline. Das hat das Amtsgericht Frankfurt im Falle einer Frau entschieden, die von der Mainmetropole über Kuwait nach Indien reiste. Weil sich der erste Flug verspätete, verpasste sie den Anschluss und erreichte das Ziel erst einen Tag später als vorgesehen. Demnach steht ihr eine Entschädigung zu. Spiegel

Anzeige Reise vor9