19. Oktober 2017 | 11:00 Uhr
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Mailen

BGH-Urteil zum verweigerten Gepäcktransport

Lehnt eine Airline eine Beförderung des Gepäcks wegen Luftsicherheitsvorschriften ab, muss sie den Reisenden hinzuziehen und damit Gelegenheit einer Aufklärung schaffen. Tut sie das nicht, hat der Passagier laut Bundesgerichtshof Anspruch auf Schadensersatz. Kostenlose Urteile