BGH-Urteil zum verweigerten Gepäcktransport
Lehnt eine Airline eine Beförderung des Gepäcks wegen Luftsicherheitsvorschriften ab, muss sie den Reisenden hinzuziehen und damit Gelegenheit einer Aufklärung schaffen. Tut sie das nicht, hat der Passagier laut Bundesgerichtshof Anspruch auf Schadensersatz. Kostenlose Urteile