11. Juni 2015 | 19:01 Uhr
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Bei erheblicher Vorverlegung der Abflugzeit

Bei erheblicher Vorverlegung der Abflugzeit wird eine Ausgleichszahlung fällig: Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im konkreten Fall war ein Flug nach Fuerteventura neun Stunden verschoben worden. Die Kläger forderten einen Betrag von je 400 Euro. Zu Recht, wie der BGH meint. Eine "mehr als geringfügige" Vorverlegung eines Fluges sei einer Annullierung gleichzusetzen. Travel One

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