14. April 2014 | 19:36 Uhr
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Airlines müssen nur tatsächlich angefallene Hotelkosten er

Airlines müssen nur tatsächlich angefallene Hotelkosten erstatten: Ein Mann, der nach Verspätung 190 Euro für nicht erbrachte Betreuungsleistung haben wollte, ging vor dem Amtsgericht Düsseldorf leer aus. wz-newsline.de

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