28. Oktober 2019 | 07:00 Uhr
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Airline darf Betrunkenen Transport verweigern

Ein Mannes aus Niedersachsen klagte gegen seinen Veranstalter, weil die Fluggesellschaft sich geweigert hatte, ihn und seine Frau nach einer Pazifik-Kreuzfahrt aus Australien zurückzufliegen. Beide seien zu betrunken und damit fluguntauglich gewesen, lautete das Urteil des Amtsgerichts München, das den Mann abblitzen ließ. Spiegel

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