Das Amtsgericht Düsseldorf hat Eurowings zur Rückzahlung der Kosten für einen Flug verurteilt, der wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde. Vorausgegangen war dem Ganzen ein Mahnverfahren, in dem sich der Carrier lediglich zur Ausstellung eines zeitlich begrenzten Gutscheins bereiterklärt hatte.