Eine Pflegekraft aus Bad Neustadt soll während der Arbeit ein Erotikvideo aufgenommen und live ins Internet übertragen haben – mit einem Heimbewohner im Bild. Der kognitiv beeinträchtigte Mann habe nichts davon gewusst. Das Amtsgericht erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt jetzt einen Strafbefehl über 2.500 Euro (50 Tagessätze à 50 Euro) gegen die 39-Jährige. Die Frau kann noch Einspruch einlegen. Süddeutsche