Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Lufthansa für unwirksam erklärt. Diese sah vor, dass Fluggäste, die die Reihenfolge ihrer Anschlussflüge nicht einhalten, mit einer Preiserhöhung rechnen müssen. Das Urteil besagt, dass eine solche Regelung in ihrer jetzigen Form zu allgemein ist und Fluggäste benachteiligt, die aus unvorhergesehenen Gründen ihre Verbindungen nicht einhalten können.