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9. Oktober 2023 | 18:53 Uhr
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RTK lässt Mitglieder scheinbar nicht so leicht ziehen

RTK-Mitglieder, die im Zuge der Datenaffäre austreten wollen, genießen ein Sonderkündigungsrecht "und zwar so lange, bis eine vollkommene Aufklärung stattgefunden hat". Diese Aussage trifft Rechtsanwalt Roosbeh Karimi im Rahmen der VUSR-Tagung und verweist auf "Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen" als Kündigungsgrund. Die RTK scheint das anders zu sehen. Aktuell berichten Reisebüros von einer Ablösesumme für das "Herauskaufen aus dem RTK-Rahmenvertrag". Touristik Aktuell

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