RTK lässt Mitglieder scheinbar nicht so leicht ziehen
RTK-Mitglieder, die im Zuge der Datenaffäre austreten wollen, genießen ein Sonderkündigungsrecht "und zwar so lange, bis eine vollkommene Aufklärung stattgefunden hat". Diese Aussage trifft Rechtsanwalt Roosbeh Karimi im Rahmen der VUSR-Tagung und verweist auf "Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen" als Kündigungsgrund. Die RTK scheint das anders zu sehen. Aktuell berichten Reisebüros von einer Ablösesumme für das "Herauskaufen aus dem RTK-Rahmenvertrag". Touristik Aktuell