3. November 2020 | 07:00 Uhr
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Reisebüros wegen Subventionsbetrugs im Visier der Justiz

Gegen mindestens zwei zur Kooperation TSS gehörende Reisebüros aus Bayern und Sachsen wird ermittelt, doch das könnte erst der Anfang sein. Im Raum steht der Vorwurf, unberechtigt Soforthilfen für März, April und Mai in Höhe von 3.000 Euro beantragt zu haben.

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Dabei gehe es um Soforthilfen, die beantragt worden seien, obwohl die betroffenen Reisebüros für im März gebuchte Reisen in den Folgemonaten noch Provision erhalten hätten, zitiert "Touristik aktuell" den TSS-Außendienstler Kevin Walther. Obwohl die Büros die Beträge mittlerweile wieder an die Veranstalter zurückzahlen mussten, werteten die Ermittlungsbehörden die Beträge als Einnahmen und die Anträge damit als unrechtmäßig.

Laut dem Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland seien vom Verdacht des Subventionsbetrugs auch andere Branchen betroffen, heißt es weiter. Eine Anfrage des Verbands beim Zoll habe ergeben, dass bis Mitte Oktober rund 8.200 Meldungen mit Hinweisen auf betrügerisches Erlangen von Corona-Soforthilfe bei ihr eingegangen seien. Diesen Hinweisen gingen die Ermittlungsbehörden derzeit nach und überprüften Bankkonten. Liege ein Anfangsverdacht wegen Subventionsbetrugs vor, lande der Fall bei der Staatsanwaltschaft. 

Die TSS rät ihren Mitgliedern in einem Newsletter, sich juristischen Beitrag zu suchen, falls es wegen eines solchen Betrugsverdachts zu einer Vernehmung kommt. Sie will zudem die touristischen Verbände einschalten, um weiteres Unheil von den Reisebüros abzuwenden.

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