Reisebüro hat Anspruch auf Erstattung von Stornogebühr

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Ein Unternehmen hatte im Reisebüro zwei Zimmer für einen Kongress in Leipzig gebucht. Das Event wurde wegen Corona abgesagt, die Firma stornierte das Hotel. Laut Vertrag waren 90 Prozent Stornogebühr fällig, das Reisebüro konnte dies auf 50 Prozent runterhandeln und legte das Geld vor. Der Kunde weigerte sich, Stornokosten und das Serviceentgelt zu zahlen. Das Landgericht Heidelberg hat dem Reisebüro Recht gegeben, es habe seine Leistungen erbracht. Zudem sei die Stornierungsvereinbarung wirksam. Kostenlose Urteile