Gebeco führt Mindestprovision von zehn Prozent ein
Ab dem 15. April erhalten Agenturen mit TUI- und Gebeco-Vertrag eine Mindestprovision von zehn Prozent – unabhängig vom Umsatz. Die Auszahlung möglicher Differenzen zur Grundprovision erfolge zum Jahresende rückwirkend, teilt Gebeco-CCO Michael Knapp (Foto) mit. Zusätzliche Staffelprovisionen im TUI-Modell bleiben laut Knapp unverändert bestehen.
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Gebeco-Geschäftsführer Michael Knapp kündigt Verbesserungen für Vertriebspartner an
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Gebeco ändert die Provisionsregelung für Reisebüros mit Agenturvertrag bei TUI und sichert ihnen ab dem 15. April eine Mindestprovision von zehn Prozent. Der neue Provisionssatz greife unmittelbar ab der ersten Buchung – unabhängig vom Umsatzvolumen, teilt Gebeco-Geschäftsführer Michael Knapp mit.
Rückvergütung am Jahresende
Sollten Reisebüros im Laufe des Geschäftsjahres nicht die Voraussetzungen für die reguläre Grundprovision erfüllen, werde Gebeco die Differenz am Jahresende ausgleichen. Die Auszahlung erfolge rückwirkend für alle Buchungen ab dem 15. April. Damit wolle der Veranstalter eine einheitliche Einstiegsmarge für Gebeco-Produkte garantieren, so Knapp.
Zusätzliche Anreize bleiben bestehen
Ergänzend zur garantierten Mindestprovision bleiben die Vorteile aus dem TUI-Provisionsmodell erhalten, heißt es von Gebeco. Dazu zählen unter anderem Staffelprovisionen sowie Wachstums-Incentives. "Dadurch stärken wir unsere Partnerschaften und partizipieren gemeinsam an einer Steigerung des wirtschaftlichen Erfolgs", betont Knapp. Zudem sind laut Veranstalter alle Touren mit Abreisedatum bis 30. April 2026 bereits freigeschaltet.