13. März 2026 | 12:41 Uhr
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Fragen und Antworten zum Reiserecht rund um den Iran-Krieg

Der Iran-Krieg stellt Reiseveranstalter, Airlines und Kunden vor neue rechtliche Fragen. Im Reise vor9 Podcast erklärt der Reiserechtler Kay Rodegra, wann Kunden kostenfrei stornieren können und was Fernreisende, die über die Golfstaaten-Drehkreuze fliegen wollen, erwartet.

Icon Recht

Die meisten Reisenden aus Deutschland, die in den Golfstaaten festsaßen, sind mittlerweile wieder zu Hause. Doch so mancher Disput um Kosten des Rücktransports dürfte noch ausstehen. Was also gilt? Nach Einschätzung Rodegras kommt es entscheidend darauf an, wie die Reise gebucht wurde. Gehöre der Rückflug zu einer Pauschalreise, sei der Veranstalter verpflichtet, eine Ersatzbeförderung zu organisieren – was diese auch taten und mittlerweile nahezu alle festsitzenden Reisenden zurück nach Hause beförderten.

Einige Reisende nutzen derzeit auch staatlich organisierte Evakuierungsflüge. Diese können ebenfalls als Ersatzflug gelten. Allerdings könnten die Kosten später vom Auswärtigen Amt in Rechnung gestellt werden.

Unterschiede zwischen Pauschal- und Individualreisen

Deutlich komplizierter kann die Lage für Individualreisende sein. Wer nur einen Flug gebucht hat, bleibt zunächst auf zusätzlichen Kosten sitzen, etwa für eine verlängerte Hotelübernachtung. Anders sieht es aus, wenn EU-Fluggastrechte gelten. Dann muss die Airline eine Ersatzbeförderung anbieten und während der Wartezeit Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Unterkunft übernehmen.

Bei Pauschalreisen wiederum muss der Veranstalter zusätzliche Hotelnächte zunächst übernehmen. Rodegra zufolge gilt diese Pflicht in der Regel für bis zu drei Tage. Bei längeren Verzögerungen könnten jedoch auch Kosten beim Kunden bleiben.

Wann können Reisende kostenfrei stornieren?

Der Konflikt wirft auch Fragen für Kunden auf, deren Reise erst bevorsteht. Nach Rodegras Einschätzung können Reisende bei unmittelbar bevorstehenden Pauschalreisen kostenfrei zurücktreten. Grund sind "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände", etwa eine Gefahrenlage oder eine offizielle Reisewarnung. 

Anders sieht es bei Reisen aus, die erst in einigen Monaten stattfinden. In solchen Fällen empfiehlt Rodegra Geduld. Ein kostenfreier Rücktritt sei meist erst möglich, wenn klar absehbar sei, dass die Reise tatsächlich beeinträchtigt werde. Wer zu früh storniere, riskiere Stornokosten.

Ersatzflüge und alternative Routen

Für Reisende, die über Drehkreuze wie Dubai oder Doha zu Fernzielen fliegen wollten, gelten ebenfalls unterschiedliche Regeln. Wird ein Flug annulliert, haben Kunden laut EU-Fluggastrechten Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Diese könne auch über eine andere Strecke oder mit einer anderen Airline erfolgen, betont Rodegra. Die Mehrkosten müsse in solchen Fällen grundsätzlich die Fluggesellschaft tragen.

Rodegra erwartet, dass die aktuelle Krise erneut die Vorteile von Pauschalreisen sichtbar macht. Kunden hätten dort meist mehrere Ansprechpartner und einen umfassenderen rechtlichen Schutz. "Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist deutlich besser abgesichert als Individualreisende", sagt Rodegra. Gerade in Krisenzeiten könne das ein entscheidender Vorteil sein.

Christian Schmicke

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