7. Juli 2026 | 14:40 Uhr
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EU-Parlament stärkt Rechte von Fluggästen

Das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit eine Reform der EU-Fluggastrechte beschlossen. Entschädigungsansprüche bei Verspätungen bleiben erhalten, Erstattungsverfahren werden deutlich vereinfacht, und Familien mit Kindern erhalten einen Anspruch auf Nachbarsitze ohne Aufpreis. Die Details im Überblick.

Flugausfall

Die bekannten Entschädigungsregelungen für Fluggäste in der EU bleiben erhalten

Die Abgeordneten stimmten laut Europäischem Parlament mit 646 zu 12 Stimmen für die im Vermittlungsausschuss mit dem Rat vereinbarten Änderungen der seit 2004 geltenden Fluggastrechte-Verordnung. 

Die Parlamentarier votierten dafür, dass die bisherigen Entschädigungsansprüche vollständig erhalten bleiben. Passagiere haben weiterhin Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, weniger als 14 Tage im Voraus annulliert wird oder sie nicht befördert werden.

Die Höhe richtet sich wie gehabt nach der Flugentfernung: 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei EU-internen Strecken über 1.500 Kilometer sowie sonstigen Strecken bis 3.500 Kilometer und 600 Euro bei allen längeren Flügen. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen, Krieg, extremem Wetter, aggressiven Passagieren oder Streiks von Flughafen- und Flugsicherungspersonal entfällt die Zahlungspflicht. Airlines müssen festsitzende Passagiere aber weiterhin betreuen, mit Erfrischungen alle zwei Stunden, einer Mahlzeit nach drei Stunden und nötigenfalls einer Unterkunft.

Schnellere Erstattungen und klare Fristen sollen kommen

Wer sich nach einer Flugstörung für eine Erstattung statt eine Umbuchung entscheidet, soll diese laut den neuen Regeln automatisch erhalten. Die Airline muss Betroffenen innerhalb von vier Tagen nach Reiseende klare Anweisungen zur Antragstellung zukommen lassen. Und zwar auch ohne Kontenzwang oder App-Pflicht. Passagiere haben dann neun Monate Zeit für ihren Entschädigungsantrag, die Airline 30 Tage für eine Antwort. Bei Ablehnung muss sie die Gründe nennen und auf das Beschwerdeverfahren hinweisen.

Neue Rechte auch bei Buchung und Boarding

Mehrere Neuerungen betreffen den Buchungsprozess und das Boarding. Passagiere dürfen künftig ihren Rückflug nutzen, auch wenn sie den Hinflug nicht angetreten haben. Und zwar ohne Zusatzkosten. Ein persönlicher Gegenstand wie eine kleine Tasche muss kostenlos mit an Bord dürfen. Airlines und Buchungsportale müssen den Flugpreis inklusive Handgepäck von Beginn an anzeigen, um Preisvergleiche zu erleichtern. Gebühren für Namenskorrekturen bei Tippfehlern oder für gedruckte Bordkarten am Flughafen sind künftig verboten. Zudem haben Passagiere Anspruch auf eine digitale Bordkarte ohne App-Installation.

Familien und mobilitätseingeschränkte Reisende sind künftig besser geschützt

Kinder unter 14 Jahren und ihre erwachsene Begleitperson haben künftig Anspruch auf benachbarte Sitzplätze ohne Aufpreis. Dasselbe gilt laut Europäischem Parlament für Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie für Schwangere. Versäumt ein mobilitätseingeschränkter Passagier seinen Flug, weil das Flughafenpersonal nicht rechtzeitig Hilfe geleistet hat, muss die Airline Entschädigung und Alternativbeförderung anbieten. 

Der Rat muss die Einigung nun bis Anfang August 2026 bestätigen. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben Mitgliedstaaten und Airlines ein Jahr Zeit zur Umsetzung.

Pascal Brückmann

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