EU beschließt einheitliches Formular für Erstattungen
Die EU will Passagieren die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtern. Nach einer Einigung von Parlament und Mitgliedstaaten soll es ein einheitliches Formular für Entschädigungen und Erstattungen geben. Zudem werden Ticketvermittler stärker in die Pflicht genommen.
iStock/Stadtratte
Im Fall von Verspätungen und Ausfällen bei Flug-, Schiffs- und Busreisen soll künftig ein einheitliches Formular die Durchsetzung von Erstattungs- und Entschädigungsansprächen erleichtern
Das einheitliche Formular soll künftig für Flug-, Schiffs- und Busreisen gelten. Im Bahnverkehr gibt es ein solches Instrument bereits. Die EU-Kommission soll das Dokument auf ihrer Website in allen EU-Sprachen bereitstellen. Verkehrsunternehmen dürfen daneben weiterhin eigene Formulare oder Apps nutzen.
Die Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten angenommen werden. Erst danach können die neuen Regeln in Kraft treten.
Reisebüros und Plattformen im Fokus
Ein wichtiger Teil der Neuregelung betrifft Ticketvermittler. Dazu zählen Online-Plattformen, über die Verbraucher Tickets mehrerer Fluggesellschaften buchen können, aber auch Reisebüros. Wird ein Flug annulliert, sollen Passagiere den vollständigen Betrag zurückbekommen – inklusive möglicher Vermittlungsgebühren, die nicht mehr einbehalten werden dürfen. Eine Ausnahme soll für kleinste Vermittler gelten, etwa lokale Reisebüros. Sie können von der Pflicht ausgenommen sein, wenn sie Kunden zu Beginn des Buchungsvorgangs klar über diese Regelung informieren.
Wer Anspruch auf Rückerstattung hat, soll das Geld künftig innerhalb von sieben Tagen erhalten. Hat der Vermittler das Beförderungsunternehmen aus eigenen Mitteln bezahlt, verlängert sich die Frist auf 14 Tage.
Kostenlose Begleitung bei Bedarf
Die Einigung stärkt auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Wenn eine Begleitperson notwendig ist, soll diese kostenlos mitreisen können. Besteht eine Fluggesellschaft aus Sicherheitsgründen auf eine Begleitperson und kann sie diese nicht selbst stellen, darf der Passagier selbst auswählen, wer ihn auf dem Nachbarsitz begleitet. Für dieses zweite Ticket darf die Airline dann keine Kosten berechnen.
Unabhängig davon hatten sich Parlament und EU-Staaten zuvor auf neue Rechte für Flugpassagiere verständigt. Dabei geht es unter anderem um Entschädigungen bei Verspätungen und Flugausfällen. Betroffene Passagiere sollen innerhalb von vier Tagen nach Reiseende klare elektronische Informationen erhalten, wie sie ihren Entschädigungsantrag einreichen können. Beide Regelpakete sollen zur gleichen Zeit wirksam werden.
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