Alle Stornos werden bei Überbrückungshilfen berücksichtigt
Aus aktualisierten Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums geht hervor, dass nun sämtlichen Stornierungen ein Corona-bedingter Grund unterstellt wird. Eine Einzelfallprüfung jeder einzelnen Reiseleistung auf den Grund der Stornierung entfällt somit. Auch entgangene Einnahmen für Reisen vor dem 1. Juni sind nun ausdrücklich förderfähig. Touristik Aktuell