Condor
17. April 2023 | 07:00 Uhr
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Airline muss trotz Verspätung Aperol Spritz nicht zahlen

Auch wenn eine lange Verspätung des Fluges der Laune meist nicht zuträglich ist und Passagiere sich dann auf Kosten der Airline erfrischen dürfen, gehört Alkohol laut Amtsgericht Hannover nicht zum Paket. Ein Paar hatte geklagt, weil es sich bei den Verpflegungskosten um zwei Aperol Spritz geprellt sah. Doch die Hannoveraner Richter entschieden, dass Reisende "im Fall einer Annullierung oder großen Verspätung Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit" von der Airline erwarten könnten. Alkohol sei aber keine Erfrischung im Sinne der Leistungen. Spiegel

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