4. Juli 2026 | 08:16 Uhr
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Wirbel um Massenentlassungen in zwei Mainzer Hotels

Die Hamburger Hotelgruppe Novum Hospitality hat in zwei Mainzer Hotels nahezu allen 50 Beschäftigten auf einen Schlag gekündigt, darunter Schwangere, Schwerbehinderte und ein Azubi. Die Gewerkschaft NGG vermutet, dass eine Betriebsratsgründung verhindert werden sollte. Novum weist das zurück, nennt aber keinen anderen Grund.

Kündigung

Nach der Entlassungswelle in Mainz meldet sich nun der Hotelbetreiber Novum Hospitality zu Wort

Der Fall rund um die Massenentlassungen, Hotel vor9 hatte am Freitag berichtet, schlägt weiter hohe Wellen. Aus verschiedenen Novum-Standorten gibt es Hinweise, dass sich die Mitarbeiter ebenfalls Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen. Darüber hinaus löst der Vorgang auch in Hotels Sorgen aus, die (noch) gar nicht zu Novum gehören.

Hotel vor9 liegen Nachrichten aus dem Umfeld des Holiday Inn Express Bremen Airport vor. Darin heißt es, der Artikel habe "unter vielen Beschäftigten in Bremen erhebliche Unruhe ausgelöst". Wohl auch deshalb, weil Gerüchte, dass Novum Interesse an dem Bremer Hotel habe und sich das Haus in finalen Übernahmeverhandlungen befinden könnte, die Runde machen. Hintergrund sei, dass auch in Bremen eine Gruppe von Mitarbeitern eine Betriebsratsgründung anstrebten.

Und so ist es nicht verwunderlich, dass die Mainzer Vorkommnisse ebenfalls beim internationalen Hotelkonzern IHG (Intercontinental Hotels Group) für Gesprächsstoff sorgen, schließlich operieren die beiden Mainzer Hotels unter den IHG-Marken Holiday Inn und Garner. Novum und IHG sind seit April 2024 strategisch eng über eine weitreichende Partnerschaft verbunden. Nach Informationen von Hotel vor9 prüft das britische Unternehmen derzeit, eine eigene Stellungnahme zu den Vorgängen abzugeben. 

Derweil kündigt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) an, die Betroffenen mit Beratung und Rechtsschutz zu unterstützen und über das Vorgehen von Novum in den sozialen Medien offensiv zu berichten. Durchaus interessant: Die NGG ist mit zwei Personen im Aufsichtsrat von Novum vertreten und kann darüber direkten Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen.

Die Entlassungen werden Thema in der nächsten Novum-Aufsichtsratssitzung

Und genau das wird nun auch passieren: "Wir haben beantragt, diese Situation und die Vorwürfe in der kommenden Sitzung des Aufsichtsrates zu besprechen", berichtet Mark Baumeister, Referatsleiter Gastgewerbe bei der NGG und Novum-Aufsichtsrat, gegenüber Hotel vor9. Weiter sagt er: "Als Gewerkschaft NGG verlangen wir, dass die Gründung von Betriebsräten nicht behindert, sondern positiv begleitet wird. Auch bei Novum gelten deutsche Mitbestimmungsrechte, deren Einhaltung wir sicherstellen werden."

Baumeister liefert zudem weitere Hintergründe zu den Geschehnissen aus der Perspektive der Gewerkschaft: "Wenn Beschäftigte, nachdem sie informiert werden, welche Rechte sie haben, entlassen werden, ist das ein Unding. Es kann auch nicht sein, dass der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates in mehreren Häusern Hausverbot hat, ebenso seine Kolleginnen und Kollegen."

Weiter führt der Aufsichtsrat aus: "Der Erfolg der deutschen Kettenhotellerie beruht darauf, Mitbestimmungsrechte zu achten. Betriebsräte bringen sich in vielen Häusern proaktiv ein. Ebenso erwarten wir, dass das Unternehmen zur Tarifbindung zurückkehrt. In dieser Branche mit Mindestlohn arbeiten zu wollen, ist für uns nicht hinnehmbar. Novum Hospitality ist für ein „Erschließungsbetrieb“. Zu diesem tollen Produkt und innovativen Häusern und Geschäftsmodell gehört gute Arbeit. Dafür setzen wir uns ein."

Novum dementiert, lässt die Kernfrage nach den Entlassungsgrund aber unbeantwortet

Novum selbst meldet sich am Freitag schriftlich zu Wort. Geschäftsführerin Samira Etmenan erklärte in einem Statement gegenüber Hotel vor9, die bisherige Berichterstattung vermittle "kein vollständiges Bild der tatsächlichen Sachlage". Das Unternehmen behalte sich vor, die Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen. "Insbesondere weisen wir die Behauptung zurück, personelle Maßnahmen hätten der Verhinderung einer Betriebsratsgründung gedient", so Etmenan. Novum respektiere die Rechte der Mitarbeitenden sowie die geltenden arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften.

Gleichzeitig verweist die Geschäftsführung darauf, dass es sich bei dem Vorgang um "Betriebsinterna" handle und man die Vorgänge zum aktuellen Zeitpunkt nicht weiter öffentlich kommentieren werde. Man werde den weiteren Prozess "in enger Abstimmung mit der zuständigen Arbeitnehmervertretung" begleiten und "mit Hochdruck an einer einvernehmlichen Lösung für alle Beteiligten" arbeiten.

Was in der Stellungnahme allerdings vollständig fehlt, ist eine Antwort auf die naheliegendste Frage: Warum wurden im laufenden Betrieb zwei komplette Belegschaften entlassen, wenn die Hotels weiterhin Gäste beherbergen und der Betrieb nun mit Leiharbeitern fortgeführt wird? 

Pascal Brückmann

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