25. Januar 2017 | 10:00 Uhr
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Mailen

Veranstalter muss auf zeitnahen Flug umbuchen

Ein Reisender muss eine Verspätung um 24 Stunden nicht hinnehmen und darf mit einer früheren Maschine auf Kosten des Veranstalters heimfliegen. Das Amtsgericht Hannover wertete eine Verschiebung des Rückfluges von Sonntag auf Montag als "nicht tolerierbaren" Reisemangel. Generalanzeiger